WENIG BEKANNTE FAKTEN üBER GEWERBE.

Wenig bekannte Fakten über Gewerbe.

Man kann es tatsächlich bloß bedenklich beantworten, wenn man die Größenordnungen nicht kennt. Am besten versteht man es an einem Vorzeigebeispiel: eine erlaubte Tätigkeit ausübt (die Tätigkeit darf nicht schlechthin ordnungswidrig sein, entsprechend zum Beispiel gewerbsmäßige Hehlerei) Eine bestimmte Argumen­ta­ti­onslinie der Türs

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